Bei Klimageräten und Split-Klimaanlagen mit Kältemitteln ist die Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb zwingend erforderlich.
Wer schreibt den Nachweis vor?
Auf Grundlage von Artikel 11 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 in Verbindung mit § 9 Absatz 3 der ChemKlimaSchutzV, dürfen Split-Klimaanlagen ausschließlich an Endverbraucher verkauft werden, die schriftlich nachweisen können, dass die Installation von einem Unternehmen durchgeführt wird, das ein Zertifikat gemäß § 6 Absatz 1 ChemKlimaSchutzV besitzt.
Welcher Nachweis reicht aus?
Der Nachweis kann durch die Übermittlung einer Auftragsbestätigung des Fachbetriebs erbracht werden, oder sie benutzen dieses Formular und bestätigen uns damit, dass die Montage und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb erfolgen wird, der ein Zertifikat gemäß § 6 Absatz 1 ChemKlimaSchutzV besitzt.
Der Nachweis, welches zertifizierte Unternehmen den Einbau vornimmt, muss den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden und fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Für den Nachweis, dass die Installation von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt wird, können Sie dieses Formular verwenden: PDF-Formular herunterladen
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