Für Solarmodule, Wechselrichter und Batteriespeicher kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Nullsteuersatz gelten (unter anderem Anlagen bis 30 kWp auf oder bei Wohngebäuden); Zubehör wie Halterungen, Kabel und Befestigungen ist ausgenommen. Die Voraussetzungen und den Ablauf erklärt unser Beitrag zum Nullsteuersatz. Steuerliche Beratung können wir nicht geben.
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