Wer darf eine Split-Klimaanlage installieren?

Geändert am Mi, 18 Jun um 3:00 NACHMITTAGS

Seit 2008 verbietet die Chemikalien‑Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) den privaten Einbau einer Split‑Klimaanlage mit fluorierten Kältemitteln (F‑Gasen). F‑Gase wie R‑410A oder R‑32 besitzen ein hohes Treibhauspotenzial und dürfen nur von zertifizierten Fachkräften installiert oder gewartet werden – um Umwelt‑, Gebäude‑ und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.


Welche rechtlichen Grundlagen gelten?


RegelungInhalt
EU-Verordnung Nr. 517/2014 (F-Gase-VO)Seit 2015 in Kraft; ab 2025 verschärft mit Verboten für bestimmte f-gasreiche Neuanlagen.
EU-Verordnung 2024/573Ergänzt seit März 2024 die Vorgaben; verlangt Zertifizierung für Installation und Inverkehrbringen.
ChemKlimaschutzV (DE seit 2008)Setzt EU-Regeln um: Installation/Wartung nur durch zertifiziertes Personal erlaubt.
SachkundezertifikateFür Eingriffe in den Kältemittelkreislauf mindestens Zertifikat Kategorie II erforderlich; Unternehmen benötigen zusätzlich eine Betriebszertifizierung.
Bußgelder & StrafenGeldstrafen bis 50.000 Euro, in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.


Wer darf was installieren?

Eigenleistung (privat erlaubt)

  • Montage von Innen- und Außeneinheit

  • Vorbereitung der Leitungen (Bohrungen, Kabelkanäle)

  • Elektroanschluss innerhalb einer normalen Steckdose (bei Standardstecker)

  • Installation des Kondensatablaufs

Nur durch zertifizierte Fachkraft (mit entsprechendem Zertifikat und Betriebsgenehmigung)

  • Anschluss der Kältemittelleitungen

  • Befüllung mit Kältemittel (F-Gas)

  • Druck- & Dichtheitsprüfung

  • Vakuumierung und Inbetriebnahme

Diese Arbeiten fallen unter die ChemKlimaschutzV und EU-F-Gas-Verordnung, nur zertifizierte Techniker dürfen sie ausführen.

Was passiert bei Verstoß?

Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder, Händlerhaftung und Umweltstrafen. Händler dürfen Split‑Geräte nur verkaufen, wenn nachgewiesen ist, dass die Installation durch einen zertifizierten Betrieb erfolgt. In der Praxis muss der Käufer eine Fachbetriebsbestätigung vorlegen.

Welche Kältemittel sind reguliert – und welche nicht?

Regulierte Kältemittel (Fluorierte Gase – F-Gase)

Gemäß EU-Verordnung 2024/573 (gültig seit 11. März 2024) und EU-Verordnung 517/2014 sind alle fluorierten Gase reguliert, darunter:

  • HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe): R-134a, R-404A, R-407A/C/F, R-410A, R-32 …

  • HFO (Hydrofluorolefine): z. B. R-1234yf

Wichtig: Ab 2025 sind Kältemittel mit GWP > 750 in neuen Anlagen verboten.

Nicht regulierte Kältemittel (natürlich, F-Gas-frei)

Diese unterliegen nicht der F-Gas-Verordnung:

  • Kohlenwasserstoffe: Propan (R‑290), Isobutan (R‑600a)

  • Kohlendioxid: CO₂ (R‑744)

  • Ammoniak: NH₃ (R‑717)

  • Wasser: H₂O (R‑718)

Sie haben geringe bis keine Klimawirkung und sind laut Umweltbundesamt unbegrenzt einsetzbar.

Zertifikate für Fachpersonal

Personen müssen je nach Arbeitsumfang über entsprechende Zertifikate verfügen:

  • Kategorie I
    Für große Anlagen und alle Arbeiten (Anschluss, Dicht, Vakuum, Befüllung). Voraussetzungen: ~240 Std. Ausbildung + Prüfung.

  • Kategorie II
    Für kleine Anlagen (≤ 3 kg F‑Gas bzw. ≤ 6 kg hermetisch): Installation, Wartung, Dichtheitsprüfung, Rückgewinnung, Demontage. Voraussetzungen: ~120 Std. Ausbildung + Prüfung. 

  • Kategorie III
    Nur Rückgewinnung bei kleinen Anlagen (< 3 kg). Zertifizierung z. B. Umweltschein. 

  • Kategorie IV
    Nur Dichtheitsprüfung beliebiger Anlagen. Anforderungen: Seminar + Prüfung. 

  • Zusatz (ab EU 2024/573)
    Für natur- oder brennbare Kältemittel (wie R‑290) ist ein spezieller Sachkundeschein („fachkundige Person für brennbare Kältemittel“) erforderlich.

Anforderungen an den Betrieb

  • Der gesamte Betrieb braucht eine zertifizierte Betriebszulassung gemäß § 6 ChemKlimaschutzV, erteilt durch Gewerbeaufsichtsamt. 
  • Empfehlenswert: VDKF-LEC®-Siegel als Hinweis auf Dichtigkeitsprüfungsqualität und Dokumentation. 


Zusammenfassung auf einen Blick

ArbeitsschrittEigenleistung möglich?Fachkraft & Zertifikat nötig?
Gerät montieren (Inn./Außeneinheit)JaNein
Leitungen vorbereitenJaNein
Steckdose anschließenJa (normale Steckdose)Nein
Kondensatablauf installierenJaNein
Kältemittelleitungen anschließenNeinJa – Kat. I oder II
Befüllung mit KältemittelNeinJa – Kat. I oder II
Druck-/DichtheitsprüfungNeinJa – Kat. I, II oder IV
Vakuumierung & InbetriebnahmeNeinJa – Kat. I oder II


Fachbetriebe finden

Hier kann ein zertifizierter Fachbetrieb via VDKF‑Suchtool gefunden werden:
https://www.vdkf.de/fachbetriebsuche/


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